Sehr geehrter Gast,
bedingt durch die aktuelle Covid-19 Lage, informieren wir Sie über die Einschränkungen die Ihren Aufenthalt in unserem Hotel betreffen:
Da die Corona Schutzverordnung im Augenblick keine privaten/touristischen Übernachtungen zulässt benötigen wir von Ihnen einen Nachweis des Übernachtungsgrunds. Dieser kann zum Beispiel durch eine Kostenübernahme des Arbeitgebers eine Terminbestätigung oder eine schriftliche Erklärung erfolgen.
Die Corona Schutzverordnung des Landes NRW, lässt eine Zimmerreinigung bei einem längerem Aufenthalt, nur alle 3 Tage zu.
Die Rezeption ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr immer besetzt. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch jederzeit zur Verfügung. Wir sind unter der ausgehängten Telefon Nummer erreichbar.
Das Frühstücksangebot richtet sich nach Belegung und wird in der Ausrichtung angepasst. Für Ihr Frühstück steht Ihnen täglich eine große Auswahl zur Verfügung.
Informationen zum Frühstück erhalten Sie an der Rezeption.
Wir bitte Sie, in unserem Hotel, die üblichen Corona Schutzmaßnahmen jederzeit zu beachten.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.